Sicherheitsupdates und Patches sollten immer in bestehende Software-Systeme integriert werden. Da teilweise meine Newsletter nicht gelesen werden – kein Wunder bei der täglichen Spamflut – kam ich auf die Idee, hier nochmal alles Wichtige kompakt als Blog zu veröffentlichen. Kommentare sind möglich und auch gern gesehen.
Eigentlich gibt es täglich Neuigkeiten, die “an den Mann und die Frau gebracht werden” müssen – und evtl. auch diskutiert.
Ich hoffe auf rege Beteiligung – auch außerhalb meines Kundenkreises
Obwohl das Urteil bisher noch nicht im Volltext vorliegt und die Tinte auf der Pressemitteilung zum BGH-Urteil kaum getrocknet ist, werden schon die ersten Abmahnungen zu den fehlenden Versandkosten bei Google Base verschickt. Heute vor zwei Wochen entschied der Bundesgerichtshof, dass auch in Preissuchmaschinen neben dem Preis Angaben zu den Versandkosten gemacht werden müssen.
Der shopbetreiber-blog.de berichtet nun von einer ersten Abmahnung mit jedoch fragwürdigen Aufmachung. So scheint der angesetzte Streitwert unangemessen hoch. Dafür ist die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung umso kürzer. Unter Abmahnanwälten nennt man das wohl ausgleichende Ungerechtigkeit.
Quelle: http://www.shopanbieter.de/news/archives/2357-guid.html
Nach dem neuen BGH-Urteil müssen auf Preisportalen die Versandkosten genannt werden. So weit verstanden – nur was tun, wenn dies gar nicht möglich ist?
Denn das Problem bei Froogle bzw. Google Base ist, dass die von den Händlern korrekt eingegebenen Versandkosten teilweise schlicht von Google unterschlagen werden. So werden Texte oftmals einfach beschnitten.
Da ist dann der Händler selbst dann noch der Dumme, wenn er die Versandkosten ganz an den Anfang des Produktbeschreibungs-Textes stellt und auch dann, wenn Google diesen Text nicht abschneidet – denn in der “Bildergalerie”-Ansicht werden gar keine Texte angezeigt.
So stehen Händlern aktuell wohl nur sehr wenige Optionen offen. Die gradlinigsten beiden:
1. Das Listing bei Google Base derzeit aussetzen (aber Achtung: Einige Zeit lang sind die Artikel noch online)
2. Die Versandkosten in die Preise einzurechnen und somit kostenfrei zu liefern.
Quelle: http://www.shopanbieter.de/news/archives/2341-Auf-Froogle-rechtssicher-praesentieren.html
aufgrund einer Sicherheitslücke im FCKEditor – heise-Bericht vom 06.07.2009 – ist der FCKeditor 2.6.4.1 von den Entwicklern veröffentlicht worden, welche einige Fehler und Sicherheitslücken (Cross-Site-Scripting) im Editor behebt.
Der Patch ist von unserer Partneragentur Merz-IT-Service kostenlos zur Verfügung gestellt worden und kann hier:
http://www.xtc-load.de/2009/07/sicherheitsupdate-fckeditor-2641/#more-761
zur Selbstinstallation kostenlos heruntergeladen werden.